Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 1,7, Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin, Veranstaltung: Gleichstellungspolitik unter sozialpolitischen Gesichtspunkten, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes sind...
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 1,7, Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin, Veranstaltung: Gleichstellungspolitik unter sozialpolitischen Gesichtspunkten, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes sind Frauen und Männer ...
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 1,7, Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin, Veranstaltung: Gleichstellungspolitik unter sozialpolitischen Gesichtspunkten, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes sind Frauen und Männer gleichberechtigt. Diese Aussage entspricht jedoch nicht der Realität. Vorgeschriebene Gleichberechtigung garantiert keineswegs eine tatsächliche Gleichstellung.
Ein Instrument, Gleichberechtigung in der Personalpolitik des Öffentlichen Dienstes im Land Berlin umzusetzen , ist der nach 4 Abs. 1 LGG vorgeschriebene Frauenförderplan, den jede Einrichtung des Öffentlichen Dienstes zu erstellen hat.
In unserem Seminar „Gleichstellungspolitik unter sozialpolitischen Gesichtspunkten“, welches als Pflichtveranstaltung zum Studienschwerpunkt „Geschlechterdifferenzierende Soziale Arbeit“ angeboten wurde, haben wir dieses Thema mit der Frauenbeautragten von Kreuzberg näher untersucht. Innerhalb unserer Projektaufgabe wollten wir drei oder mehr Frauenförderpläne der Berliner Bezirke miteinander vergleichen. Durch die strukturpolitische Bezirksfusion war es trotz größter Bemühungen nicht möglich, mehr als die zwei vorliegenden Frauenförderpläne von Friedrichshain-Kreuzberg und Reinickendorf zu erhalten. Zwar sind die einzelnen Bezirksämter zur stetigen Aktualisierung ihrer Frauenförderpläne verpflichtet, jedoch wurden uns keine aktuellen Daten zur Verfügung gestellt. Aus diesem Grund müßten wir teilweise auf älteres Material zurückgreifen. Außerdem wären wir sehr gern in den direkten Dialog mit den Frauenvertreterinnen der Bezirke getreten, jedoch konnte unserem Wunsch nicht entsprochen werden.
Unsere Schwierigkeiten bei der Datenrecherche zeigen, welchen geringen Stellenwert die Umsetzung von Frauenförderung in der Personalentwicklung im Öffentlichen Dienst noch einnimmt. Dies wird auch an der Tatsache deutlich, daß zwar Frauen als Beschäftigte im Öffentlichen Dienst überrepräsentiert sind, gleichzeitig aber die Leitungspositionen hauptsächlich von Männern besetzt sind.