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Die Beweiserhebung und -verwertung in Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Die Beweiserhebung und -verwertung in Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

vonTheile, Alex
Deutsch, Erscheinungstermin 21.12.2006
lieferbar

eBook

12,99 €
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Buch (broschiert)

14,99 €
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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Note: 13 Punkte, Universität Leipzig (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht), Veranstaltung: Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den , 15 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Ermittlungsregeln...

Informationen zum Titel

978-3-638-58215-5
München
21.12.2006
2006
1
1. Auflage
eBook
EPUB ohne DRM
29
München
Deutsch
Rechtssysteme: Zivilprozessrecht
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Note: 13 Punkte, Universität Leipzig (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht), Veranstaltung: Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den , 15 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Ermittlungsregeln und Beweisregeln finden sich ...
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Note: 13 Punkte, Universität Leipzig (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht), Veranstaltung: Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den , 15 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Ermittlungsregeln und Beweisregeln finden sich in der jetzigen Fassung der FGG kaum. Anzuführen ist der
12 FGG, welcher den Amtsermittlungsgrundsatz und das Freibeweisverfahren für die Verfahren der FGG grundsätzlich festlegt. Ebenfalls enthält der
15 FGG Regeln zur Beweisaufnahme und zum Beweismaß bei der Glaubhaftmachung. Aus dieser Vorschrift wurden bisher durch Rechtsprechung und Literatur Ansätze entwickelt, wann eine förmliche Beweisaufnahme, abweichend von dem Grundsatz des
12 FGG, für bestimmte Verfahren der FGG stattzufinden hat. Im Einzelnen ist jedoch bedingt durch die Regelungslücken auch im Bereich der Beweisregeln vieles strittig und unklar.
Eines der Anliegen des Entwurf ist es, auch im Bereich der Beweisregeln Klarheit zu schaffen Dafür wurden im allgemeinen Teil Regeln manifestiert, die vorschreiben, welcher Ermittlungsgrundsatz in der FamFG gelten soll und wann von einem Streng- oder Freibeweisverfahren Gebrauch gemacht werden soll.
Im Folgenden wird auf die Grundsätze der Beweiserhebung, Beweisverwertung und Besonderheiten (Ausnahmen von den allgemeinen Regeln) eingegangen werden.
Zunächst wird jedoch der Beweis nach der ZPO im Vordergrund stehen. Danach werden die allgemeinen Beweisregeln des Entwurfs näher beleuchtet. Als vierter Teil wird dann auf einige Besonderheiten, mit einem Exkurs zu Beweismittel der ZPO, eingegangen werden, um schließlich zu einer Schlussbemerkung zu gelangen.
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