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Warum sind starke Verfassungsgerichtsbarkeit und Direktdemokratie nur schwer miteinander vereinbar und warum bildet Kalifornien eine Ausnahme?

Warum sind starke Verfassungsgerichtsbarkeit und Direktdemokratie nur schwer miteinander vereinbar und warum bildet Kalifornien eine Ausnahme?

Warum bildet Kalifornien eine Ausnahme?

vonSchönmaier, André
Deutsch, Erscheinungstermin 03.06.2009
lieferbar

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Essay aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Allgemeines und Vergleiche, Note: 1,3, Universität Potsdam (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Direktdemokratie im Repräsentativsystem. Ein internationaler Vergleich, Sprache: Deutsch, Abstract: Das politische Handeln...

Informationen zum Titel

978-3-640-34160-3
München
03.06.2009
2009
1
1. Auflage
eBook
EPUB ohne DRM
9
München
Deutsch
Vergleichende Politikwissenschaften
Essay aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Allgemeines und Vergleiche, Note: 1,3, Universität Potsdam (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Direktdemokratie im Repräsentativsystem. Ein internationaler Vergleich, Sprache: Deutsch, Abstract: Das politische Handeln in der Bundesrepublik ...
Essay aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Allgemeines und Vergleiche, Note: 1,3, Universität Potsdam (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Direktdemokratie im Repräsentativsystem. Ein internationaler Vergleich, Sprache: Deutsch, Abstract: Das politische Handeln in der Bundesrepublik Deutschland wird ohne Zweifel sehr stark vom Bundesverfassungsgericht direkt (durch Ungültigkeitserklärungen von Gesetzen bzw. deren Bestätigung) und indirekt (durch richterliche Richtlinien für die zukünftigen politischen Entscheidungen) bestimmt. Damit koinzidiert auch das fast vollständige Fehlen von direktdemokratischen Elementen. Folgerichtig stellt sich die Frage, ob denn Direktdemokratie mit starker Verfassungsgerichtsbarkeit überhaupt zu vereinen ist. Der Politikwissenschaftler Manfred G. Schmidt vertritt hierbei die These, dass „ausgebaute Demokratie [...] sich wenig mit starker Repräsentativdemokratie, funktionsfähigem Parteiwettbewerb und kräftiger Zügelung der Legislative und Exekutive durch ein mächtiges Verfassungsgericht [verträgt]“. Ausgehend von dieser Feststellung wird nun diese Arbeit darstellen in welchem Maße dies dennoch möglich ist und den US-Bundesstaat Kalifornien als die die Regel bestätigende Ausnahme beschreiben.
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