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Gruppeninteressen und allgemeines Wohl

Gruppeninteressen und allgemeines Wohl

Über den Beitrag der Interessenverbände zur Demokratie

vonRöth, Sibylle
Deutsch, Erscheinungstermin 10.03.2011
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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Lehrstuhl für Vergleichende Regierungslehre), Veranstaltung: Hauptseminar: Politische Vermittlung gesellschaftlicher Interessen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bewertung...

Informationen zum Titel

978-3-640-85579-7
München
10.03.2011
2011
1
1. Auflage
eBook
PDF ohne DRM
25
München
Deutsch
Vergleichende Politikwissenschaften
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Lehrstuhl für Vergleichende Regierungslehre), Veranstaltung: Hauptseminar: Politische Vermittlung gesellschaftlicher Interessen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bewertung von partikularen Interessen ...
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Lehrstuhl für Vergleichende Regierungslehre), Veranstaltung: Hauptseminar: Politische Vermittlung gesellschaftlicher Interessen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bewertung von partikularen Interessen ist durchaus ambivalent. Sahen die einen in ihnen
die Gefahr der Zersetzung der Gesellschaft, das Ende eines geordneten Staatsganzen, so
waren sie den anderen deren Grundlage.
Jean-Jacques Rousseau sah in ihnen, wie schon im obrigen Zitat anklingt, eine Gefahr für das
Gemeinwesen. Er erklärt Gruppeninteressen für illegitim, da sie die Bildung des
Gemeinwillens stören. „Denn der Wille ist allgemein, oder er ist es nicht; er ist der des
Volkskörpers oder nur der eines Teils.“2
„Wenn aber Klüngel und kleine Zusammenschlüsse auf Kosten der Großen entstehen, so wird der Wille
jeder dieser Parteien ein allgemeiner hinsichtlich ihrer Mitglieder und ein gesonderter hinsichtlich des
Staates; dann kann man sagen, daß es nicht mehr so viele Stimmen gibt wie Menschen, sondern nur so
viele wie Parteien. Die Differenzen werden weniger zahlreich, und ergeben ein weniger allgemeines
Resultat. Wenn schließlich eine dieser Parteien so groß ist, daß sie alle anderen übertrifft, so ist das
Resultat nicht mehr eine Summe von kleinen Differenzen, sondern eine einzige Differenz; dann gibt es
keinen Gemeinwillen mehr, und die obsiegende Meinung ist nur noch eine Privatmeinung.“3
Für Rousseau war es unabdingbar, dass sich die Bürger in einer Abstimmung in ihrer Rolle
als Teil des Gemeinwesens betrachteten, nicht als Einzelwesen mit persönlichen Interessen.
Später brachte ihm das die Interpretation als protototalitär ein.
Auch James Madison sah in organisierten Gruppeninteressen zunächst eine große Gefahr für
die Demokratie.
„Das öffentliche Wohl werde in den Konflikten rivalisierender Parteien missachtet; politische
Entscheidungen würden allzu häufig nicht im Einklang mit den Forderungen der Gerechtigkeit und
unter Berücksichtigung der Rechte der Minderheiten getroffen, sondern aufgrund der größeren Macht
einer eigensüchtigen Mehrheit.“
Da Madison aber keine Möglichkeit sieht, die Bildung solcher Fraktionen zu verhindern,
strebt er nach der Zähmung der Auswirkungen. Dies soll durch das Repräsentativsystem und
die Größe des Staates garantiert werden.
[...]

==
1 Rousseau, Jean-Jacques: Abhandlung über die Politische Ökonomie, in: ders.: Sozialphilosophische und
Politische Schriften, Düsseldorf 2001, S. 223-265, hier S. 231f.
2 Ders.: Vom Gesellschaftsvertrag oder Grundsätze des Staatsrechts, in: ebd., S. 269-391, hier S. 289.
3 Ebd., S. 291.
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