Zurück

In den Warenkorb

Empfehlung per E-Mail versenden

Probeexemplar anfordern

Gerne schicken wir Ihnen ein Probeexemplar an die angegeben Adresse.
Noack, B: Heizkostenabrechnung leicht gemacht

Noack, B: Heizkostenabrechnung leicht gemacht

Mit allen Änderungen zur neuen Heizkostenverordnung

vonNoack, Birgit | Westner, Martina
Deutsch, Erscheinungstermin 11.01.2022
INAKTIV
nicht mehr auf Lager

eBook

38,99 €
(inkl. MwSt.)

Buch (broschiert)

39,95 €
(inkl. MwSt.)

Informationen zum Titel

978-3-648-13642-3
Freiburg
11.01.2022
2022
1. Auflage 2022
eBook
243
Freiburg
Deutsch
Management und Managementtechniken
Wann ist eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung vorgeschrieben? Was ist bei der Verbrauchserfassung zu beachten? Wie ist beim Nutzerwechsel vorzugehen? Wann muss eine Schätzung erfolgen? Diese und viele weitere aktuelle Fragen beantwortet dieses Buch und hilft Ihnen, Heizkostenabrechnungen zu verstehen und zu prüfen. Beispiele, Muster sowie Verweise auf die aktuelle Rechtsprechung bieten eine praktische Orientierungshilfe. Somit können Abrechnungsfehler verhindert und Konflikte vermieden werden.
Jetzt mit allen Infos zur neuen Heizkostenverordnung und zum Gebäudeenergiegesetz.
Inhalte:

- Korrektes Vorgehen bei der Verbrauchserfassung, Ausstattungs- und Heizpflicht
- (Fern-)Ablesung, Termin, Zeitpunkt, Protokoll
- Anwendung der verschiedenen Verteilerschlüssel, Einzelheiten zur Wohnfläche
- Wärmecontracting
- Einbau- und Nachrüstpflicht fernablesbarer Geräte
- Neue Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen
- Geräteleasing und Beteiligungsverfahren
- Kostenverteilung bei Nutzerwechsel, Schätzverfahren, erweitertes KürzungsrechtDie Änderungen durch die neue Heizkostenverordnung 2021 (in Kraft seit 1.12.2021):

- Künftig müssen neu installierte Zahler und Heizkostenverteiler fernablesbar sein
- Bereits installierte Geräte müssen bis zum 31.12.2026 durch fernablesbare Exemplare ausgetauscht werden
- Ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung müssen die fernablesbaren Geräte außerdem interoperabel mit vergleichbaren Geräten anderer Hersteller sein
- Fernablesbare Zähler, die bis dahin eingebaut wurden, müssen bis 31.12.2031 durch interoperable Exemplare getauscht werden
- Die Geräte müssen darüber hinaus an ein Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können
- Wenn fernablesbare Messgeräte installiert sind, müssen Gebäudeeigentümer den Nutzerinnen und Nutzern ab 1.1.2022 Verbrauchs- und Abrechnungsinformationen monatlich mitteilen, entweder schriftlich oder elektronischGebäudeenergiegesetz GEG ( Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden), in Kraft  seit 01.12.2021:

- Das GEG fasst mehrere Gesetze zusammen: Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV), Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) 
- Neue Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in GebäudenDigitale Extras:

- Musterabrechnungen und Musterbriefe 
Birgit Noack

Die Rechtsanwältin Birgit Noack ist seit über 15 Jahren als Beraterin beim Haus- und Grundbesitzerverein München mit dem Schwerpunkt Mietrecht tätig.





Martina Westner

Martina Westner, Rechtsanwältin, ist seit über 15 Jahren als Beraterin beim Haus- und Grundbesitzerverein München mit dem Schwerpunkt Mietrecht tätig.
Kundenmitteilung
EU-Datenschutzgrundverordnung

Die DSGVO stärkt die Datenschutzrechte europaweit für uns alle. Bei vub haben wir aus diesem Anlass unsere Datenschutzerklärung grundlegend verändert:

  • Wir stellen noch übersichtlicher dar, wie und wofür wir personenbezogene Daten verarbeiten (wenn überhaupt, denn das Verwerten Ihrer persönlichen Daten ist überhaupt nicht unser Geschäft!).
  • Wir informieren in unserer neuen Datenschutzerklärung über die Kundenrechte.
  • Wir haben die Datenschutzerklärung übersichtlicher gestaltet.
  • Ab dem 25. Mai 2018 können Sie in Ihrem Kundenkonto im Menü unter „mein vub - Einstellungen“ den gewünschten Datenschutz selbst einstellen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte jederzeit an unseren vub-Kundenservice und Ihre bekannten Ansprechpartner unter premiumservice@vub.de.

Bestätigung