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Alternative Möglichkeiten der Besteuerung des Umsatzes

Alternative Möglichkeiten der Besteuerung des Umsatzes

vonSchoener, Tobias
Deutsch, Erscheinungstermin 12.11.2012
lieferbar

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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 13, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (ehem. Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer), Veranstaltung: Grundlagen und aktuelle Probleme der Steuerpolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Mögliche...

Informationen zum Titel

978-3-656-30737-2
München
12.11.2012
2012
1
1. Auflage
eBook
EPUB ohne DRM
15
München
Deutsch
Steuer- und Abgabenrecht
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 13, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (ehem. Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer), Veranstaltung: Grundlagen und aktuelle Probleme der Steuerpolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Mögliche Alternativen der Besteuerung des ...
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 13, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (ehem. Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer), Veranstaltung: Grundlagen und aktuelle Probleme der Steuerpolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Mögliche Alternativen der Besteuerung des Umsatzes gibt es zahlreiche. Eine grundlegende Einteilung erfolgt durch die Wahl der Bemessungsgrundlage. Die deutsche Umsatzsteuer hat bis heute die beiden grundlegenden Systeme durchlaufen. Fast 50 Jahre basierte die Besteuerung des Umsatzes in Deutschland auf einem Bruttoallphasensystem.1 Seit dem 1.1.1968 erfolgt die Besteuerung nach einem Nettoallphasensystem.2 „Die Umstände ihrer Geburt waren [jedoch] keine Glücklichen.“3 Aufgrund der immensen Kosten des ersten Weltkrieges sah sich das deutsche Kaiserreich nicht mehr finanzierbar und führte zur Deckung ihrer Kosten eine, nach dem damaligen Willen nur vorübergehende, allgemeine Besteuerung des Umsatzes ein.4 Diese als Gesetz über den Warenumsatzstempel vom 26.6.1916 (RGBl 639) erlassene Steuer, gilt allgemein als Vorläufer und Initiator der späteren Umsatzsteuer.5 Der Steuersatz betrug 0,1%.6 Durch das am 26.06.1918 erlassene Umsatzsteuergesetz wurde die Besteuerung des Umsatzes sodann endgültiger Bestandteil des deutschen Steuersystems.7 Der Steuersatz wurde auf 0,5% angehoben.8 Der Einführung einer Umsatzsteuer folgten, um nur die ersten Nachfolger zu nennen, 1919 Italien, 1920 Frankreich und 1921 Belgien.9
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