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Gronimus, A: Beteiligungsrechte der Personalvertretungen

Gronimus, A: Beteiligungsrechte der Personalvertretungen

Erläuterungen zum Bundespersonalvertretungsgesetz unter besonderer Berücksichtigung der Bundeswehr

vonGronimus, Andreas | Knorz, Nicole | Wienzeck, Christian
Deutsch, Erscheinungstermin 02.09.2014
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Informationen zum Titel

978-3-8029-0892-7
Regensburg
02.09.2014
2014
8
eBook
Regensburg
Deutsch
Militärverwaltung, Verwaltungsrecht und Verwaltungspraxis, Öffentlicher Dienst und öffentlicher Sektor, Militär- und Verteidigungsrecht, Recht des Zivildiensts, Freiwilligendienst, Betriebsverfassungsrecht und Tarifvertragsrecht
Personalvertretungsrecht für die Praxis Die betriebliche Vertretung im öffentlichen Dienst des Bundes – ebenso wie in der Bundeswehr – erfolgt durch Personalvertretungen und auf Grundlage des Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG). Zusätzlich sind Soldaten den Regelungen des Soldatenbeteiligungsgesetzes (SBG) unterworfen. Das SBG zielt vorwiegend darauf ab, die Beteiligungsrechte der Soldaten durch Einrichtung des sog. 'Vertrauensmannes' zu stärken. Die gesetzlichen Regelungen müssen von allen Beteiligten respektiert und umgesetzt werden. Nur so kann das innere Gefüge gestärkt und das 'Betriebsklima' durch aktive Einbindung der Bediensteten verbessert werden. BPersVG und SBG zeigen Verfahrenswege auf, die der Konfliktlösung dienen. Die aktuelle Ausgabe von 'Die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen' beinhaltet das Bundespersonalvertretungsgesetz einschl. detaillierter Erläuterungen und Kommentierungen und ist damit auch für Personalratsmitglieder aus den Reihen der Arbeitnehmer und Beamten ein ideales Nachschlagewerk. Soldatenvertreter in den Personalvertretungen und Soldaten, die sich als Dienststellenleiter oder in anderen Leitungsfunktionen täglich mit dem Bundespersonalvertretungsgesetz befassen, erhalten mit den zur Verfügung stehenden Vorschriften der Soldatenbeteiligung zudem eine praktische Arbeitshilfe.
Dr. jur. Andreas Gronimus war bis 2016 für den Bereich Arbeitsrecht und Beteiligungsrechte verantwortlich. Er ist als Rechtsanwalt in Bonn niedergelassen und hat insbesondere zum Soldatenbeteiligungsgesetz veröffentlicht. Nicole Knorz ist als Rechtsanwältin zugelassen und seit 2001 beim Deutschen BundeswehrVerband tätig. Christian Wienzeck ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen und beim Deutschen BundeswehrVerband tätig, zunächst als Referent für Mitbestimmungsfragen, nun als Abteilungsleiter Verbandspolitik und Recht. Herausgeber Oberstabsfeldwebel a. D. Andreas Hubert war Vorsitzender des Personalrats bei der USLw, später auch des Bezirkspersonalrats beim Luftwaffenamt, und gehörte dem Hauptpersonalrat sowie dem Gesamtvertrauenspersonenausschuss beim BMVg an. Im Bundesvorstand des Deutschen BundeswehrVerbandes ist er für Fragen der Mitbestimmung verantwortlich.
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