Es geht im Wesentlichen darum, die neuen Strukturen dieses Rechtsgebiets darzustellen und für den Praktiker verständlich zu machen. Weiterführende Literaturhinweise sind ebenso verarbeitet wie die nach wie vor gültigen BGH-Entscheidungen. Entsprechend den praktischen Bedürfnissen wird immer wieder die Bedeutung des AGB-Rechts herausgestellt, weil es kaum einen Vertrag in der Praxis gibt, der sich noch unverändert als Individualvertrag ausnimmt. Diese Einschränkung der Vertragsfreiheit gilt sowohl im Verkehr mit dem Verbraucher (
474ff. BGB, 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB) als auch im unternehmerischen Bereich, weil sich aus 307 BGB eine sehr weitreichende Parallele zu den allgemeinen Verbotstatbeständen der
308, 309 BGB herleitet. Merksätze erhöhen den pädagogischen Wert der Darstellung.