Kein anderer Bilanzposten stellt die Bilanzierenden vor derart komplexe Fragestellungen wie die Rückstellungen. Sie reichen von Ansatz und Bewertung nach dem Handelsrecht bis hin zu bilanzpolitischen und steuerbilanziellen Sachverhalten. Zudem unterlagen die handelsrechtlichen Normen zur Rückstellungsbilanzierung einer...
1;Titel;5 2;Impressum;6 3;Vorwort;7 4;Inhaltsverzeichnis;9 5;Abkürzungsverzeichnis;15 6;Literaturverzeichnis;9 7; 1 Einleitung;36 8;1 Einleitung;36 8.1;1.1 Begriff, Zweck und Bedeutung der Rückstellungen;38 8.2;1.2 Abgrenzung von anderen Posten der Bilanz;41 8.2.1;1.2.1 Rücklagen;41 8.2.2;1.2.2 Rechnungsabgrenzungsposten;42 8.2.3;1.2.3 Eventualverbindlichkeiten;43 8.2.4;1.2.4 Sonstige finanzielle Verpflichtungen;44 8.2.5;1.2.5 Verbindlichkeiten;45 8.3;1.3 Rückstellungsarten;46 8.4;1.4 Bildung, Inanspruchnahme (Verbrauch) und Auflösung von Rückstellungen;48 8.5;1.5 Grundlagen der steuerbilanziellen Behandlung von Rückstellungen;53 8.5.1;1.5.1 Zusammenhang zwischen Handels- und Steuerbilanz;53 8.5.2;1.5.2 Bedeutung der BFH-Rechtsprechung;55 8.5.3;1.5.3 Überblick über die steuerlichen Normen der Rückstellungsbilanzierung;56 9; 2 Ansatz nach den Rückstellungsarten des 249 HGB;60 10;2 Ansatz nach den Rückstellungsarten des 249 HGB;62 10.1;2.1 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten;62 10.1.1;2.1.1 Überblick über die Passivierungsvoraussetzungen;62 10.1.2;2.1.2 Ansatzkriterien im Einzelnen;63 10.1.2.1;2.1.2.1 Wahrscheinlichkeitserfordernis;63 10.1.2.2;2.1.2.2 Außenverpflichtung;64 10.1.2.3;2.1.2.3 Rechtliches Entstehen oder wirtschaftliche Verursachung;65 10.1.2.4;2.1.2.4 Betriebliche Veranlassung;75 10.1.2.5;2.1.2.5 Tatsächliche Inanspruchnahme (Ungewissheit);75 10.1.2.6;2.1.2.6 Keine aktivierungspflichtigen Aufwendungen;76 10.1.2.7;2.1.2.7 Kein Passivierungsverbot;76 10.1.2.8;2.1.2.8 Konkurrenzverhältnis;77 10.1.3;2.1.3 Rückstellungen für Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden;79 10.1.4;2.1.4 Steuerbilanziell abweichende Ansatzvorschriften;81 10.1.4.1;2.1.4.1 Grundsatz;81 10.1.4.2;2.1.4.2 Rückstellungen für erfolgsbedingte Rückzahlungsverpflichtungen;81 10.1.4.3;2.1.4.3 Rückstellungen für Verpflichtungen aus der Verletzung von Patent-, Urheber- oder ähnlichen Rechten;82 10.1.4.4;2.1.4.4 Rückstellungen für Jubiläumszusagen;83 10.1.4.5;2.1.4.5 Rückstellungen für künftige Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts;85 10.1.4.6;2.1.4.6 Rückstellungen im Zusammenhang mit Kernbrennstoffen;85 10.1.4.7;2.1.4.7 Rückstellungen im Zusammenhang mit Kernkraftwerken;85 10.1.4.8;2.1.4.8 Rückstellungen für die steuerliche Verrechnungspreisdokumentation;86 10.1.4.9;2.1.4.9 Ansammlungsrückstellungen: Stichtagsbezogene Anpassung des Ansammlungszeitraums;86 10.1.4.10;2.1.4.10 Rückstellungen im Zusammenhang mit der (freiwilligen) Jahresabschlussprüfung;88 10.1.4.11;2.1.4.11 Steuerliche Besonderheiten der Drohverlustrückstellung bei Bewertungseinheiten;90 10.2;2.2 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften;94 10.2.1;2.2.1 Zielsetzung und Begrifflichkeiten;94 10.2.2;2.2.2 Beginn und Ende der Rückstellungspflicht;97 10.2.3;2.2.3 Ansatzkriterium: Drohender Verlust;99 10.2.4;2.2.4 Abgrenzungsnotwendigkeiten und Konkurrenzen;100 10.2.5;2.2.5 Drohverlustrückstellungen bei einmaligem Leistungsaustausch;102 10.2.5.1;2.2.5.1 Überblick;102 10.2.5.2;2.2.5.2 Beschaffungsvorgänge über aktivierungsfähige Vermögensgegenstände/Leistungen;103 10.2.5.2.1;2.2.5.2.1 ... im Anlagevermögen;103 10.2.5.2.2;2.2.5.2.2 ... im Umlaufvermögen;104 10.2.5.2.3;2.2.5.2.3 ... bei Rechnungsabgrenzungsposten;106 10.2.5.2.4;2.2.5.2.4 Zusammenfassung der Ansatzregeln;107 10.2.5.3;2.2.5.3 Beschaffungsvorgänge über nicht aktivierungsfähige Leistungen;108 10.2.5.4;2.2.5.4 Absatzgeschäfte;109 10.2.6;2.2.6 Drohverlustrückstellungen bei Dauerschuldverhältnissen;110 10.2.6.1;2.2.6.1 Überblick;110 10.2.6.2;2.2.6.2 Dauerschuldverhältnisse bei Beschaffungsgeschäften;111 10.2.6.3;2.2.6.3 Dauerschuldverhältnisse bei Absatzgeschäften;113 10.2.7;2.2.7 Steuerbilanzielles Ansatzverbot;113 10.3;2.3 Rückstellungen für im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen;114 10.3.1;2.3.1 Überblick;114 10.3.2;
Kein anderer Bilanzposten stellt die Bilanzierenden vor derart komplexe Fragestellungen wie die Rückstellungen. Sie reichen von Ansatz und Bewertung nach dem Handelsrecht bis hin zu bilanzpolitischen und steuerbilanziellen Sachverhalten. Zudem unterlagen die handelsrechtlichen Normen zur Rückstellungsbilanzierung einer umfassenden Reform durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG). Dies macht ein Umdenken in Bezug auf frühere Vorgehensweisen notwendig und erfordert eine detaillierte Auseinandersetzung mit den neuen Regelungen. Die Autoren stellen den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis der Rückstellungen kompakt dar. Dabei wird der aktuelle Meinungsstand in Rechtsprechung und Finanzverwaltung ebenso berücksichtigt wie gesetzliche Neuerungen. Problembereiche der Rückstellungsbilanzierung werden anhand von zahlreichen Schaubildern, Beispielen und Buchungssätzen verständlich aufbereitet. Das Buch richtet sich an Mitarbeiter im Rechnungswesen und angrenzende Bereiche sowie Berater, die mit der Bilanzierung von Rückstellungen konfrontiert werden, sei es für Zwecke der Aufstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses oder für die steuerrechtliche Gewinnermittlung. Das Werk eignet sich überdies als praxisnahes Lehrbuch für Studenten, welche sich schwerpunktmäßig mit dem Steuerrecht, der Bilanzierung und/oder Prüfung beschäftigen.
Autoreninfo: Karl Petersen, Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater; Kai Peter Künkele, Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und Prof. Dr. Christian Zwirner, Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater (alle WP-Gesellschaft Dr. Kleeberg & Partner GmbH, WPG StBG, München)
Dr. Christian Zwirner, beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Grundsatzfragen der nationalen sowie internationalen Rechnungslegung, der Konzernrechnungslegung nach HGB und IFRS sowie Umstellungen auf IFRS. Er hat rund 70 Fachveröffentlichungen zur nationalen und internationalen Rechnungslegung, insbesondere zu IFRS, publiziert und an verschiedenen Rechnungslegungs- und Kapitalmarkt-Studien mitgearbeitet.
Zu den Tätigkeitsschwerpunkten von Karl Petersen zählen Jahresabschluss- und Sonderprüfungen sowie die Konzernrechnungslegung nach HGB und IFRS inklusive der Umstellung auf IFRS. Petersen begleitet Börsengänge (IPO) und führt im Zusammenhang mit Private-Equity-Transaktionen Due Diligences und Unternehmensbewertungen durch. Er berät bei Konzernfusionen ebenso wie beim Erwerb, beim Verkauf und der Restrukturierung von Unternehmen. Darüber hinaus ist er seit 2007 Vorsitzender des IDW-Landsverbands Bayern.