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Gutachten zur Kriegsschuldfrage 1914

Gutachten zur Kriegsschuldfrage 1914

vonKantorowicz, Hermann | Geiss, Imanuel | Heinemann, Gustav W.
Deutsch, Erscheinungstermin 05.05.2022
lieferbar
15,99 €
(inkl. MwSt.)

Informationen zum Titel

978-3-86393-621-1
Hamburg
05.05.2022
2022
eBook
PDF mit digitalem Wasserzeichen
450
Hamburg
Deutsch
Erster Weltkrieg
"An diesem Buch ist alles aufregend" schreibt Karl Heinz Janßen 1967 in der Zeit zur Erstveröffentlichung des 'Gutachtens', "seine abenteuerlich Wiederentdeckung, der brisante Inhalt und der brillante Stil", mit dem er den Ersten Weltkrieg 'als Kriminalfall' behandelt. Wer war schuld am Ausbruch des Krieges oder trug doch einen Hauptteil der Schuld? Sechs Jahre hatte der Staatsrechtler Hermann Kantorowicz im Auftrag des Auswärtigen Amtes an seinem Gutachten gearbeitet, das weder in der Weimarer noch in der frühen Bundesrepublik an die Öffentlichkeit kam und erst 1967 von Immanuel Geiss, einem Schüler von Fritz Fischer ("Griff nach der Weltmacht"), aus dem Nachlass von Hermann Kantorowicz und Akten des Auswärtigen Amts veröffentlicht wurde. In seiner Einleitung zeichnet er die Geschichte zur verspäteten Erstausgabe und seiner skandalösen Vertuschung nach und schildert die Methoden und Argumente, mit denen das offizielle Deutschland der Weimarer Republik die Veröffentlichung verhinderte und den Autor zermürbte.
Hermann Kantorowicz (Pseudonym: Gnaeus Flavius), geboren 1877 in Posen, gestorben 1940 in Cambridge, war ein deutscher Rechtswissenschaftler. Kantorowicz promovierte 1904 in Heidelberg und habilitierte sich 1907 an der Universität Freiburg im Breisgau. Dort lehrte er zunächst als Privatdozent, ab 1913 als nichtetatmäßiger und ab 1923 als etatmäßiger außerordentlicher Professor bis 1929 (mit einer Unterbrechung 1927, als er als Visiting Professor an der Columbia University lehrte). Anschließend war er als Nachfolger von Gustav Radbruch ordentlicher Professor an der Universität Kiel (1929–1933). Die Machtergreifung der Nationalsozialisten erlebte Kantorowicz in Florenz. Nur gut zwei Wochen, nachdem das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums am 7. April 1933 in Kraft getreten war, wurde er bereits in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Im September 1933 folgte die endgültige Entlassung. Kantorowicz emigrierte in die Vereinigten Staaten von Amerika, wo er am City College in New York (1933–1934) lehrte, bevor er nach England ging. Dort unterrichtete er an der London School of Economics und am All Souls College in Oxford sowie an der Universität Cambridge (1934–1937). Von 1937 bis zu seinem Tod 1940 war er Assistant Director of Research in Law in Cambridge.
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