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Legal Tech und das Anwaltsmonopol

Legal Tech und das Anwaltsmonopol

Die Zulässigkeit von Rechtsdienstleistungen im nationalen, europäischen und internationalen Kontext

vonBrechmann, Bernhard
Deutsch, Erscheinungstermin September 2021
lieferbar

Buch (broschiert)

89,00 €
(inkl. MwSt.)

eBook ()

74,00 €
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Legal Tech ist in aller Munde. Die Möglichkeit des Einsatzes von Legal Tech wirft dabei vor allem die Frage auf, ob Rechtsdienstleistungen weiterhin primär nur durch Rechtsanwälte erbracht werden dürfen. Diese Fragestellung wurde bisher allein mit Blick auf die Regelungen im deutschen Recht betrachtet. Bernhard...

Informationen zum Titel

978-3-16-160713-4
Tübingen
September 2021
2021
1
1. Auflage
Buch (broschiert)
420 g
246
157 mm x 233 mm x 17 mm
Color of cover: Black, Color of cover: Brown, Color of cover: Yellow, Tübingen
Deutsch
Hinduismus, Internationales Privatrecht und Kollisionsrecht, Eigentums- und Besitzrecht, allgemein, Andere Religionen und Glaubensrichtungen, Buddhismus, Internationales Öffentliches Recht und Völkerrecht, Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Erbrecht, Verwaltungsrecht und Verwaltungspraxis, Familienrecht, Rechtsvergleichung, Unerlaubte Handlungen, Deliktrecht, Schmerzensgeld, Schadensersatz
Legal Tech ist in aller Munde. Die Möglichkeit des Einsatzes von Legal Tech wirft dabei vor allem die Frage auf, ob Rechtsdienstleistungen weiterhin primär nur durch Rechtsanwälte erbracht werden dürfen. Diese Fragestellung wurde bisher allein mit Blick auf die Regelungen im deutschen Recht betrachtet. Bernhard Brechmann untersucht hingegen die Zulässigkeit des Einsatzes von Legal Tech im europäischen und internationalen Kontext. Denn im Gegensatz zu Deutschland kennt eine Reihe von Mitgliedstaaten der EU kein entsprechendes Anwaltsmonopol für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen. Die Frage ist daher, ob diese ausländischen Vorschriften in Deutschland zur Anwendung gebracht werden können.
Geboren 1995; Studium der Rechtswissenschaft und Informatik in Freiburg, Taipeh und München; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Bürgerliches Recht der LMU München.
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