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Bürgerliches Gesetzbuch / BGB (13. A.) Allgemeiner Teil 1

Bürgerliches Gesetzbuch / BGB (13. A.) Allgemeiner Teil 1

BGB §§ 1 - 103

vonSoergel, Hans Theodor
Deutsch, Erscheinungstermin Januar 2000, Pflichtfortsetzung
lieferbar
188,00 €
(inkl. MwSt.)
Die Einleitung bringt Ausführungen zur Entstehungsgeschichte des BGB und stellt die Gestaltungs- und Wertprinzipien des Gesetzes und sein Verhältnis zum Europäischen Recht dar. Die Kommentierung der

1-103 berücksichtigt die vielfältigen gesetzlichen Änderungen und trägt der seit der 12. Auflage ergangenen...

Informationen zum Titel

978-3-17-015792-7
Stuttgart
Januar 2000
2000
13
13., völlig neubearb. u. erw. A
Buch (gebunden)
1517 g
602
195 mm x 303 mm x 45 mm
Pflichtfortsetzung, Bd. 1
Deutsch
Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Rechtsordnungen: Zivilrecht, Code Civil
Die Einleitung bringt Ausführungen zur Entstehungsgeschichte des BGB und stellt die Gestaltungs- und Wertprinzipien des Gesetzes und sein Verhältnis zum Europäischen Recht dar. Die Kommentierung der

1-103 berücksichtigt die vielfältigen gesetzlichen Änderungen und trägt der seit der 12. Auflage ergangenen Rechtsprechung Rechnung. Auf sich abzeichnende Neuentwicklungen wurde immer hingewiesen.
Im Jahre 1921 begründeten die bayerischen Juristen Hofrat Soergel und Oberjustizrat Lindemann einen neuen Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, bei dem sie vor allem darauf bedacht waren, die "einschlägigen Entscheidungen und Ergebnisse der Rechtsprechung und Rechtslehre vollständig" zusammenzustellen, und griffen auf Praktiker als Mitarbeiter zurück. In seiner ersten Auflage beschränkte sich der Kommentar auf zwei Bände (Band 1: Allgemeiner Teil, Recht der Schuldverhältnisse; Band 2: Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Einführungsgesetz) und konnte diesen Umfang auch über einige Auflagen hin halten. Die nach dem Krieg erschienene 8. Auflage (1952 ff.) umfasste dann schon vier Bände und führte die bisherige Tradition des auf reichhaltige Kasuistik bedachten Fundstellennachweis mit Erläuterungen fort. An dieser Auflage arbeiteten erstmals neben Praktikern auch Wissenschaftler mit. Der "Soergel" entwickelte sich in den Folgejahren zu einer "der Praxis wie der Wissenschaft gleichermaßen dienliche, vollständige und systematisch gestraffte Darstellung des gesamten Rechtsstoffes", die ihren Beitrag zur Fortentwicklung des Bürgerlichen Rechts und zur Klärung von Streitfragen leisten konnte. Der verstärkten Kodifizierung bürgerlich-rechtlicher Materien in eigenständigen Gesetzen musste der Kommentar Rechnung tragen und sich diesen "Nebengesetzen" öffnen. Dies und das zunehmende Bestreben nach Einzelfallgerechtigkeit, welches sich in Zahl und Umfang der gerichtlichen Entscheidungen niederschlägt, steigerten den Umfang der Gesamtkommentierung stetig. Um die Einzelbände in einem handlichen Umfange zu halten, wurde die 13. Auflage (2000 ff.) auf 32 Bände angelegt. Für die Mitarbeit am Soergel konnten und können ausgewiesene und anerkannte Juristen, sowohl Praktiker als auch Wissenschaftler gewonnen werden, die jeweils Spezialisten der von Ihnen behandelten Gebiete und durch einschlägige Publikationen hervorgetreten sind. Die Zusammenarbeit von erfahrenen Praktikern und Wissenschaftlern gewährleistet Vollständigkeit und Praxisnähe.

Zu Band 1:

Die Einleitung bringt Ausführungen zur Entstehungsgeschichte des BGB und stellt die Gestaltungs- und Wertprinzipien des Gesetzes und sein Verhältnis zum Europäischen Recht dar.

Die Kommentierung der

1-103 berücksichtigt die vielfältigen gesetzlichen Änderungen und trägt der seit der 12. Auflage ergangenen Rechtsprechung Rechnung. Auf sich abzeichnende Neuentwicklungen wurde immer hingewiesen.

Professor Dr. Manfred Wolf ist Bandredaktor und Verfasser der Einleitung.
Professor Dr. Hermann Fahse kommentiert die

1-11,
Professor Dr. Walther Hadding die

21-79 und
89,
Frau Notarin Dr. Irmgard Heinrich den
12,
Herr Professor Dr. Jochen Marly die

90-103
und Herr Dipl.-Kfm. Klaus Neuhoff die

80-88.
Bandredaktor ist Prof. Manfred Wolf (verst.); bearbeitet von Prof. Dr. Hermann Fahse, Prof. Dr. Walther Hadding, Notarin Dr. Irmgard Heinrich, Prof. Dr. Jochen Marly, Dipl.-Kfm. Dr. Klaus Neuhoff und Prof. Manfred Wolf (verst.).
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