Die Definitionen im Überblick Die Definitionssammlung hilft Polizeimeisteranwärterinnen und Polizeimeisteranwärtern des mittleren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei (BPOL) dabei, die Zwischenprüfung im Fach Einsatzrecht am Ende der Grundausbildung mit Erfolg abzulegen. Die Definitionen müssen schnell abrufbar...
Die Definitionen im Überblick Die Definitionssammlung hilft Polizeimeisteranwärterinnen und Polizeimeisteranwärtern des mittleren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei (BPOL) dabei, die Zwischenprüfung im Fach Einsatzrecht am Ende der Grundausbildung mit Erfolg abzulegen. Die Definitionen müssen schnell abrufbar sein Die Kenntnis der Definitionen von Eingriffsbefugnissen und Tatbestandsmerkmalen des Strafrechts ist ein wichtiger Baustein einer bestandenen Prüfung. Denn bevor die Subsumtion des Prüfungssachverhalts stattfindet, müssen erst die einschlägigen Eingriffsbefugnisse und Tatbestandsmerkmale definiert (d.h. abgegrenzt) werden. Je schneller diese Definitionen in der Prüfungssituation abgerufen werden können, desto mehr Zeit bleibt für die eigentliche Subsumtion (schriftliche Prüfung) und desto souveräner ist das Auftreten in der mündlichen Prüfung. Strukturiert Inhalte Der Aufbau des Lernbuchs ist klar strukturiert: Präventive Standardbefugnisse Repressive Standardbefugnisse Straftaten Definitionssammlung Durch diese logische Struktur wird der Lernprozess wesentlich erleichtert. Im Anschluss an die jeweiligen Erläuterungen ist ein Textauszug der einschlägigen Norm(en) abgedruckt. Der Stoff der Grundausbildung Die Definitionssammlung deckt die wesentlichen Befugnisse und Straftatbestände ab, die in der Grundausbildung behandelt werden. Die Sammlung ist die perfekte Ergänzung zu den ebenfalls im Richard Boorberg Verlag erschienenen Büchern »Einsatzrecht kompakt - Sachverhaltsbeurteilung für die Grundausbildung«, bei dem die Fallbearbeitung im Vordergrund steht und »Einsatzrecht kompakt - Wissenstrainer für die Grundausbildung«. Letzteres Buch schließt die Lücke zwischen reinem Definitionswissen und der Sachverhaltsbeurteilung. Neu: QR-Codes für zusätzliche digitale Inhalte Neu in der 3. Auflage des Standardwerks sind QR-Codes bei einigen Befugnissen und Straftaten. Die Codes verweisen auf thematisch passende Lernvideos auf dem YouTube(TM)-Kanal