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Die Bemessungsgrundlage des § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG

Die Bemessungsgrundlage des § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG

Eine Untersuchung zur systemgerechten Bemessung der Absetzung für Abnutzung bei einem nach der Verwendung zur Erzielung von Überschusseinkünften in ein Betriebsvermögen eingelegten Wirtschaftsgut

vonVandersmissen, Christian
Deutsch, Erscheinungstermin 18.02.2021
lieferbar
109,90 €
(inkl. MwSt.)
Die Bemessungsgrundlage des
7 Abs. 1 Satz 5 EStG soll verhindern, dass der Steuerpflichtige »doppelte Abschreibungen« beansprucht, indem er ein zur Erzielung von Überschusseinkünften genutztes Wirtschaftsgut in sein Betriebsvermögen einlegt. Die Arbeit diskutiert die Regelung und zeigt auf, dass weiterhin...

Informationen zum Titel

978-3-428-15950-5
Berlin
18.02.2021
2021
1
Buch (broschiert)
582 g
387
155 mm x 231 mm x 20 mm
Color of cover: Grey, Color of cover: Silver, Berlin
Deutsch
Steuer- und Abgabenrecht
A. Unterbindung systemwidriger Steuervorteile durch
7 Abs. 1 Satz 5 EStG? Das Problem »doppelter Abschreibungen« als Ausgangspunkt der Vorschrift ¿ Notwendigkeit und maßgebliche Erkenntnisziele der Untersuchung ¿ Übersicht über die weitere Gliederung und methodische Herangehensweise B. Begrenzung der Absetzung für Abnutzung gemäß
7 Abs. 1 Satz 5 EStG Überblick über die Regelungsbereiche und Anwendungsfälle der Vorschrift ¿ Tatbestandliche Voraussetzungen von
7 Abs. 1 Satz 5 EStG ¿ Begrenzung der weiteren Absetzungsbeträge als Rechtsfolge der Vorschrift ¿ Diskussion von Gestaltungen zur Umgehung der Vorschrift in der Literatur ¿ Schlussfolgerungen aus den bisherigen Ergebnissen der Untersuchung C. Anforderungen für die rechtliche Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage Ausrichtung aller Steuergesetze nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ¿ Objektives Nettoprinzip als Maßstab der Bestimmung von Betriebsausgaben ¿ Anforderungen des Folgerichtigkeitsgebots an die Bemessungsgrundlage ¿ Folgerungen aus den Verfassungsanforderungen für
7 Abs. 1 Satz 5 EStG D. Reformüberlegungen zur Bemessungsgrundlage des
7 Abs. 1 Satz 5 EStG Entwicklung eines eigenen Lösungsvorschlags anhand der Steuerprinzipien ¿ Rechtfertigung der Besteuerung bei einer Einlage aus dem Privatvermögen ¿ Verbleibende Gestaltungen zur Aufstockung des Absetzungspotenzials ¿ Weiterführende Ansätze zur Verhinderung »doppelter Abschreibungen« ¿ Ausblick auf eine Unterbindung von Gestaltungen durch die Gesetzgebung E. Zusammenfassung der Thesen Literatur- und Stichwortverzeichnis
Die Bemessungsgrundlage des
7 Abs. 1 Satz 5 EStG soll verhindern, dass der Steuerpflichtige »doppelte Abschreibungen« beansprucht, indem er ein zur Erzielung von Überschusseinkünften genutztes Wirtschaftsgut in sein Betriebsvermögen einlegt. Die Arbeit diskutiert die Regelung und zeigt auf, dass weiterhin Gestaltungen zur mehrfachen Berücksichtigung von Aufwendungen bestehen. Anhand der Steuerprinzipien wird ein Lösungsvorschlag entwickelt, der eine systemgerechte Besteuerung ermöglichen soll.
Nach
7 Abs. 1 Satz 5 EStG ist die Bemessungsgrundlage der Absetzung für Abnutzung grundsätzlich um bisherige Abschreibungen zu kürzen, wenn das Wirtschaftsgut vor seiner Einlage in das Betriebsvermögen zur Erzielung von Überschusseinkünften verwendet wurde. Dies soll verhindern, dass der Steuerpflichtige »doppelte Abschreibungen« vornehmen kann.
Die Untersuchung diskutiert die Vorschrift und zeigt auf, dass weiterhin Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, mit denen der Steuerpflichtige eine mehrfache Berücksichtigung seiner Aufwendungen erzielen kann. Anhand der verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Ausgestaltung der Abschreibungen entwickelt die Arbeit einen Lösungsvorschlag, der eine systemgerechte Besteuerung ermöglichen soll.
Im Ergebnis kann die Inanspruchnahme nicht vorgesehener Steuervorteile durch eine Besteuerung der Einlage erheblich eingeschränkt werden. Allerdings ist eine Reform der dualistischen Einkunftsermittlung nötig, um sämtliche Steuergestaltungen auszuschließen.
Christian Vandersmissen studied law at the universities of Heidelberg, Paris and Geneva. After passing the First Legal Examination, he worked as a research assistant at the Institute for Finance and Tax Law at the University of Heidelberg (Chair of Professor Dr. Dres. h. c. Paul Kirchhof). He then completed postgraduate studies for a Master of Law (LL.M.) at the University of Cambridge. After his legal clerkship in the district of the Higher Regional Court of Berlin, he works as a lawyer in Berlin.
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