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Das Anerkennungsregime des europäischen Zivilprozessrechts für mitgliedstaatliche Entscheidungen.

Das Anerkennungsregime des europäischen Zivilprozessrechts für mitgliedstaatliche Entscheidungen.

Eine Analyse der Verordnungen EuGVVO, EuVTVO, EuMahnVO und EuGFVO unter dem Blickwinkel des deutschen Zivilprozessrechts.

vonJakowski, Victoria Maria
Deutsch, Erscheinungstermin 05.11.2020
lieferbar
89,90 €
(inkl. MwSt.)
»The System of Recognition of Judgments in European Civil Procedure Law - Analysing EU Regulations No. 1215/2012 (Brussels Regulation), No. 805/2004 (European Enforcement Order Regulation), No. 1896/2006 (Order for Payment Regulation) and No. 861/2007 (European Small Claims Procedure Regulation) rom the Point of...

Informationen zum Titel

978-3-428-18055-4
Berlin
05.11.2020
2020
1
1. Auflage
Buch (broschiert)
470 g
310
154 mm x 233 mm x 22 mm
Color of cover: Grey, Color of cover: Silver, Berlin
Deutsch
Internationales Recht: Zivilprozessrecht, Zivilrecht, Privatrecht, allgemein
1. Einführung Die Anerkennung im europäischen Zivilprozessrecht ¿ Die Anerkennung im Verhältnis zur Vollstreckung ¿ Automatische Anerkennung, inzidente Überprüfung der Anerkennungsfähigkeit und besondere Vollstreckbarkeitsregelungen ¿ Gang der Untersuchung 2. Das Prinzip der Anerkennung im europäischen Zivilprozessrecht Anerkennung ¿ Das Prinzip der Anerkennung im Verhältnis zur Vollstreckung ¿ Anerkennung als abstraktes Prinzip der rechtlichen Beachtlichkeit 3. Anerkennungsversagung im europäischen Zivilprozessrecht Automatische Anerkennung und ihre Versagung ¿ Konzeption der Anerkennungsversagung ¿ Unterscheidung von Anerkennungsversagung und Vollstreckungsversagung ¿ Die Versagungsgründe ¿ Die Systematik der EuGVVO zur Versagung von Anerkennung und Vollstreckung ¿ Anerkennungsversagung im europäischen Zivilprozessrecht außerhalb der EuGVVO ¿ Zusammenfassung 4. Anerkennung und Vollstreckung nach EuVTVO, EuGFVO und EuMahnVO Europäischer Titel? ¿ Vollstreckung nach EuVTVO, EuMahnVO und EuGFVO ¿ Anerkennung der Vollstreckbarkeit durch Wirkungserstreckung ¿ Anerkennung anderer Entscheidungswirkungen und das Verhältnis zur Vollstreckbarkeit ¿ Zusammenfassung 5. Die Behandlung der Anerkennungsfrage im ersuchten Mitgliedstaat Nichtanerkannte Entscheidung als »rechtliches Nullum« ¿ Bindende Feststellung der Anerkennung(sfähigkeit) ¿ Im Allgemeinen: Folgen der fehlenden Verbindlichkeit der Anerkennungsfrage ¿ Im Besonderen: Die fehlende Anerkennung im Verhältnis zur Vollstreckung ¿ Zusammenfassung 6. Verbindlichkeit der Anerkennungsfrage ¿ Lösungsansätze Status quo ¿ Ziel: Abschaffung der Versagungsgründe? ¿ Verbindliche Beurteilung der Anerkennungsfrage nach einheitlich europäischen Maßstäben? ¿ Beseitigung der Anerkennung im Wege prozessualer Gestaltung ¿ Anerkennung nach den Vollstreckungsverordnungen? ¿ Änderungsvorschläge 7. Abschließende Gedanken Ausblick: Titelfreizügigkeit als rechtspolitisches Ziel ¿ Grenzüberschreitende Zwangsvollstreckung? ¿ Weltweites Anerkennungs- und Vollstreckungsübereinkommen? ¿ Zusammenfassung Literaturverzeichnis Sachverzeichnis
»The System of Recognition of Judgments in European Civil Procedure Law - Analysing EU Regulations No. 1215/2012 (Brussels Regulation), No. 805/2004 (European Enforcement Order Regulation), No. 1896/2006 (Order for Payment Regulation) and No. 861/2007 (European Small Claims Procedure Regulation) rom the Point of View of German Civil Procedure Law« Recognition of judgments given in Member States of the European Union forms an integral part of the European single market. However recent European regulations focus on the enforcement of judgments and do not take the matter of recognition itself into account. This work systematically analyses the concept of recognition of judgments given in Member States under European civil procedure law. It identifies shortcomings of current provisions regarding recognition and tries to find feasible solutions for them.
Die Anerkennung mitgliedstaatlicher zivilprozessualer Entscheidungen ist wichtiger Bestandteil des einheitlichen europäischen Wirtschaftsraums. Gleichwohl wird neben der Wirkung der Vollstreckbarkeit die Anerkennung mitgliedstaatlicher Entscheidungen vor allem in den jüngsten europäischen Verordnungen auf diesem Gebiet nur beiläufig behandelt.

Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Konzeption der Anerkennung mitgliedstaatlicher Entscheidungen im europäischen Zivilprozessrecht. Neben einer grundlegenden Überprüfung der dogmatischen Konzeption des Prinzips der Anerkennung im europäischen Kontext beschäftigt sich die Arbeit insbesondere mit der Frage, wie die zahlreichen europäischen Verordnungen mit dem Prinzip der Anerkennung umgehen – insbesondere auch im Verhältnis zur Vollstreckbarkeit mitgliedstaatlicher Entscheidungen – und welche Fallstricke sich hier ergeben. Es werden Unzulänglichkeiten der europäischen Konzeption der Anerkennung aufgezeigt und unterschiedliche Lösungsansätze erörtert.

Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis der Juristischen Studiengesellschaft Gießen e. V. ausgezeichnet und mit einer Dissertationsauszeichnung der Justus-Liebig-Universität Gießen im Jahr 2020 gewürdigt.
Victoria Maria Jakowski studierte von 2008 bis 2013 Rechtswissenschaften in Heidelberg, Genf und Frankfurt am Main. Im Anschluss absolvierte sie das Referendariat im Landgerichtsbezirk Frankfurt am Main mit Stationen in Brüssel und San Francisco. Zwischen 2017 und 2019 war sie als Rechtsanwältin bei einer großen Wirtschaftskanzlei in München tätig. Im Wintersemester 2019/2020 promovierte sie am Fachbereich Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen zum Thema »Das Anerkennungsregime des europäischen Zivilprozessrechts für mitgliedstaatliche Entscheidungen«. Sie ist als Referentin in der Bayerischen Staatskanzlei tätig.
Victoria Maria Jakowski studied Law from 2008 to 2013 at Heidelberg, Geneva and Frankfurt am Main. After her first state examination she completed her legal clerkship with the district court Frankfurt am Main with stages in Brussels and San Francisco. She then went on to be a lawyer with a major corporate law firm in Munich from 2017 to 2019. In the beginning of 2010 she completed her doctoral studies with the University of Gießen on the topic of 'The system of recognition in European civil procedure law'. She currently works as a prosecutor in Munich.
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