»The Codification of Internal Investigations. A Proposal to Harmonize Employee Rights, Corporate Interests and the Effectiveness of Law Enforcement« Nowadays, internal investigations are considered an indispensable part of an effective compliance management system. In view of this development, the legislator intends...
1. Einführung und Problemaufriss Internal Investigations als fester Bestandteil der Unternehmenswirklichkeit ¿ Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes 2. Das Aussagedilemma: Ursprung, Entstehung und Grenzfindung Ursprung: Die Mitarbeiterbefragung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses ¿ Entstehung und Grenzfindung: Kenntnisnahme der Staatsanwaltschaft und strafprozessuale Grenzen ¿ Lösung des Aussagedilemmas durch die Neuregelung interner Ermittlungen 3. Zusammenfassung Wesentliche Ergebnisse der Arbeit ¿ Ausblick: Referentenentwurf eines Verbandssanktionengesetzes ¿ Schlussbetrachtung Literaturverzeichnis Sachverzeichnis
»The Codification of Internal Investigations. A Proposal to Harmonize Employee Rights, Corporate Interests and the Effectiveness of Law Enforcement« Nowadays, internal investigations are considered an indispensable part of an effective compliance management system. In view of this development, the legislator intends to codify certain principles. Under critical appraisal, the study makes its own proposal for the legal design of internal investigations. In addition to the guarantee of labour and data protection standards, an absolute, independent exclusion of evidence in favour of an employee, who must incriminate himself during an employee interview, is to be created.
Internal Investigations gelten heute als unentbehrlicher Teil eines effektiven Compliance-Management-Systems. Angesichts dieser Entwicklung beabsichtigt der Gesetzgeber, gewisse Grundregeln zu kodifizieren.
Unter kritischer Würdigung dessen unterbreitet die Arbeit einen eigenen Vorschlag für die gesetzliche Ausgestaltung interner Ermittlungen. Dafür beleuchtet sie geltende arbeits- und datenschutzrechtliche Vorgaben. Folgenreich ist die Erkenntnis, dass sich ein Mitarbeiter gegenüber seinem Arbeitgeber grundsätzlich selbst belasten muss. Es gilt daher sicherzustellen, dass seine Auskunft nicht zweckwidrig in einem eigenen Strafverfahren gegen ihn verwendet wird.
Selbst wenn interne Ermittlungen durch Rechtsanwälte durchgeführt werden, sind die Befragungsprotokolle laut BVerfG vom 27.06.2018 nicht zwingend beschlagnahmefrei. Das Mandat birgt zwar ein Verwertungsverbot zugunsten des mandatierenden Unternehmens nach 160a Abs. 1 S. 2 StPO, nicht aber zugunsten des einzelnen Mitarbeiters. Für ihn ist ein absolutes, selbstständiges Beweisverwertungsverbot zu schaffen.
Carolin Linda Baranowski hat Rechtswissenschaften in Köln und Sevilla studiert. Studienbegleitend arbeitete sie am Lehrstuhl für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln, an dem sie schließlich ihre Dissertation anfertigte. Unterstützt wurde sie durch ein Promotionsstipendium der Rechtsanwaltskanzlei Loschelder in Köln. Derzeit absolviert sie den juristischen Vorbereitungsdienst mit Stationen in Köln, Düsseldorf, Berlin und Bangkok.