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Die Neuregelungen des ARUG II zur Aktionärsidentifikation, Informationsübermittlung und Rechtsausübungserleichterung.

Die Neuregelungen des ARUG II zur Aktionärsidentifikation, Informationsübermittlung und Rechtsausübungserleichterung.

Auswirkungen der Umsetzung des Kapitels la der überarbeiteten Aktionärsrechterichtlinie auf das deutsche Gesellschaftsrecht.

vonSchütte, Paul
Deutsch, Erscheinungstermin 04.08.2021
lieferbar
99,90 €
(inkl. MwSt.)
»The New Provisions of the ARUG II on Identification of Shareholders, Transmission of Information and Facilitation of Exercise of Shareholder Rights.« The thesis presents new regulations of the German Stock Corporation Act (Aktiengesetz) on identification of shareholders, transmission of information and facilitation...

Informationen zum Titel

978-3-428-18360-9
Berlin
04.08.2021
2021
1
Buch (broschiert)
472 g
303
154 mm x 231 mm x 18 mm
Color of cover: Grey, Color of cover: Silver, Berlin
Deutsch
Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, allgemein, Kapitalmarkt- und Wertpapierrecht
1. Einleitung und Hintergründe zu den Vorgaben des neuen Kapitels Ia ARRL und deren Umsetzung im ARUG II: Einleitung ¿ Hintergründe und Ziele der überarbeiteten Aktionärsrechterichtlinie und deren Umsetzung ins deutsche Recht mit Fokus auf die Vorgaben des neuen Kapitels Ia ARRL 2. Schilderung der Richtlinienvorgaben des Kapitels Ia ARRL und deren Umsetzung im ARUG II: Anwendungsbereich der Neuregelungen zur Aktionärsidentifikation, Informationsübermittlung und Rechtsausübungserleichterung ¿ Die Neuregelungen zur Aktionärsidentifikation ¿ Die Neuregelungen zur Informationsübermittlung und Rechtsausübungserleichterung ¿ Die Regelungen zur Kostenverteilung in Bezug auf die Verfahren der Aktionärsidentifikation, Informationsübermittlung und Rechtsausübungserleichterung ¿ Maßnahmen und Sanktionen für Verstöße im Rahmen der Verfahren zur Aktionärsidentifikation, Informationsübermittlung und Rechtsausübungserleichterung 3. Analyse zu den Auswirkungen der Umsetzung des Kapitels Ia ARRL in das deutsche Gesellschaftsrecht: Auswirkungen und Implikationen der Neuregelungen des ARUG II zur Aktionärsidentifikation, Informationsübermittlung und Rechtsausübungserleichterung ¿ Bewertung der Eignung der Neuregelungen zur Erreichung ihrer vordergründigen und mittelbaren Ziele und rechtspolitische Stellungnahme 4. Schlussbetrachtungen: Ausblick ¿ Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse in Thesen Literatur- und Stichwortverzeichnis
»The New Provisions of the ARUG II on Identification of Shareholders, Transmission of Information and Facilitation of Exercise of Shareholder Rights.« The thesis presents new regulations of the German Stock Corporation Act (Aktiengesetz) on identification of shareholders, transmission of information and facilitation of exercise of shareholder rights. The objectives of the work are to clarify important questions of interpretation with regard to the new regulations, to place them in the context of the previous regulations on shareholder transparency and to provide an overview of their effects on the German corporate law.
Die Arbeit hat die mit dem ARUG II eingeführten Vorschriften zur Aktionärsidentifikation, Informationsübermittlung und Rechtsausübungserleichterung, im Aktiengesetz im Wesentlichen in den

67a ff. AktG geregelt, zum Thema. Der Autor stellt den Regelungsinhalt und die Systematik der Vorschriften vor, widmet sich diesbezüglich im Raum stehenden Auslegungsfragen und analysiert die zu erwartenden Auswirkungen der Neuregelungen. Im Fokus steht dabei das neu eingeführte Recht der börsennotierten Gesellschaften zur Identifikation ihrer Aktionäre aus
67d AktG. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die beabsichtigten Verbesserungen der Beteiligungstransparenz de facto vor allem Inhaberaktien und im (EWR-)Ausland ansässige Aktionäre betreffen. Der praktische Nutzen der erhöhten Beteiligungstransparenz wird aus Sicht des Autors wesentlich dadurch relativiert, dass die Emittenten die Aktionärsdaten in vielen Fällen nicht ohne Weiteres zur Erfüllung ihrer Informationspflichten nutzen können.
Paul Schütte studierte Rechtswissenschaften an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Wiesbaden und an der Universität Ljubljana und schloss sein Studium mit dem ersten juristischen Staatsexamen und einem Master of Arts in Business for Legal Professionals (M.A.) ab. Während seiner Promotionszeit arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf im Bereich Corporate/M&A. Derzeit absolviert er sein Referendariat am Oberlandesgericht Hamm.
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