»Criminal Liability for Political Fake News«: Politically instrumentalized misinformation (Fake News) affects the public debate and contributes to the fact that in today's Information Society more and more citizens turn away from rational facts in order to base their individual political opinion solely on subjective...
1. Einleitung: Zur Aktualität und Bedeutung der Thematik ¿ Gang der Untersuchung 2. Grundlagen: Begrifflichkeiten ¿ Politische Instrumentalisierung von Fake News 3. Fake News und die außerstrafrechtliche Rechtsordnung: Fake News und das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ¿ Außerstrafrechtliche Schutzmaßnahmen gegen Fake News 4. Strafbarkeit von Fake News de lege lata: Überblick ¿ Strafbarkeit des aktiven Verbreitens von Fake News ¿ Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Betreiber von Sozialen Medien für strafbare Fake News ihrer Nutzer ¿ Zusammenfassung 5. Strafbarkeit von Fake News de lege ferenda: Kriminalpolitische Vorüberlegungen ¿ Grundsätzliche Parameter einer Legitimation strafrechtlicher Sanktionsnormen ¿ Suche nach einer »Blaupause« für eine rationale Strafgesetzgebung ¿ Regelungskonzept 1: Einführung einer generellen Strafbarkeit des aktiven Verbreitens von Fake News ¿ Regelungskonzept 2: Einführung einer qualifizierten Strafbarkeit der politischen Einflussnahme durch Fake News ¿ Regelungskonzept 3: Punktuelle Anpassung bestehender Straftatbestände an die Besonderheiten politischer Fake News ¿ Fazit 6. Schlussbetrachtung Literatur-, Internetquellen- und Sachverzeichnis
»Criminal Liability for Political Fake News«: Politically instrumentalized misinformation (Fake News) affects the public debate and contributes to the fact that in today's Information Society more and more citizens turn away from rational facts in order to base their individual political opinion solely on subjective emotions. This development is devastating for a functioning democracy. Therefore, the multidisciplinary thesis discusses the legitimacy of various anti-misinformation strategies in substantive law.
Politisch instrumentalisierte Falschinformationen (sog. Fake News) vergiften den gesellschaftlichen Diskurs und tragen dazu bei, dass sich in der heutigen Informationsgesellschaft immer mehr Bürger von rationalen Fakten abwenden und dazu tendieren, ihre politische Meinung ausschließlich auf der Grundlage von subjektiven Emotionen zu gründen. Angesichts dieser politik-soziologischen Entwicklung, die als Postfaktizität betitelt wird, offenbart sich die konstitutive Bedeutung von Informationswahrheit in einer modernen Demokratie. Das nimmt die Arbeit zum Anlass, rechtsgebietsübergreifend zu untersuchen, ob und, falls ja, mit welchen legitimen Mitteln es Aufgabe des materiellen Rechts ist, zum Zwecke des Demokratieschutzes Informationswahrheit zu institutionalisieren bzw. politische Fake News zu unterbinden. Hierbei gelangt sie zum Ergebnis, dass die dogmatische Lösung der Problematik hauptsächlich im Strafrecht zu verorten ist, mahnt aber grundsätzlich zu kriminalpolitischer Zurückhaltung.
Markus Schreiber studierte Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg mit Schwerpunkt im Bereich Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht. Nach Abschluss der Ersten Juristischen Prüfung war er von Oktober 2018 bis März 2021 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Risiko- und Präventionsstrafrecht sowie Juristische Zeitgeschichte von Prof. Dr. Arnd Koch in Augsburg. Seine Promotion erfolgte mit einer medienstrafrechtlichen Dissertation. Gegenwärtig absolviert er sein Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts München.