»Data Protection Supervision of the Activities of the Financial Administration«: Following the reorganisation of data protection law by the GDPR and the related consequential changes by the German tax legislator, tax authorities are subject to supervision by the Federal Commissioner for Data Protection and...
Einführung: Anlass der Arbeit ¿ Gegenstand und Ziel der Arbeit ¿ Gang der Untersuchung 1. Steuervollzug im föderalen Staat: Zweigleisiger Aufbau der Finanzverwaltung ¿ Risikoorientierter Steuervollzug 2. Einführung in die DSGVO: Harmonisierung des Datenschutzes durch die DSGVO ¿ Rechtsnatur der DSGVO ¿ Anwendungsbereich ¿ Einführung in das Datenschutzkonzept der DSGVO 3. Grundlagen des steuerlichen Datenschutzaufsichtsrechts: Anpassung des steuerlichen Datenschutzrechts (
2a, 29b ff. AO) ¿ Verhältnis der AO zur DSGVO und zu anderen datenschutzrechtlichen Vorschriften ¿ Aufsichtskonzept der DSGVO und Aufsicht durch den BfDI im Besonderen ¿ Konzentration der Datenschutzaufsicht über die Finanzbehörden beim BfDI gemäß 32h Abs. 1 Satz 1 AO und Regelung eines Aufsichtsverfahrens in 32h Abs. 1 Satz 2 AO ¿ Verfassungsrechtsfragen des steuerlichen Datenschutzaufsichtsrechts 4. Datenschutzaufsicht durch den BfDI: Aufgaben des BfDI im Anwendungsbereich der AO (Art. 57 DSGVO, 32h Abs. 1 Satz 2 AO i.V.m.
14 f. BDSG) ¿ Befugnisse des BfDI gegenüber Finanzbehörden 5. Rechtsschutzfragen: Rechtsschutz der Finanzbehörden gegen sie betreffende Aufsichtsmaßnahmen des BfDI ( 32i Abs. 1 AO) ¿ Klage auf Feststellung des Bestehens einer Mitwirkungspflicht ( 32i Abs. 3 AO) ¿ Verfahrensrechtliche Besonderheiten ¿ Unionsrechtskonformität des 32i Abs. 10 Satz 1 AO ¿ Kein eigenes Klagerecht der Rechts- bzw. Fachaufsichtsbehörde ¿ Zwischenergebnis Ergebnisse der Arbeit Literaturverzeichnis Sachverzeichnis
»Data Protection Supervision of the Activities of the Financial Administration«: Following the reorganisation of data protection law by the GDPR and the related consequential changes by the German tax legislator, tax authorities are subject to supervision by the Federal Commissioner for Data Protection and Freedom of Information (BfDI). This supervisory concept is new and raises many legal questions, which the work addresses. It shows, among other things, that the GDPR does not apply across the board to all types of taxes and that the concentration of supervision at the BfDI over state tax authorities violates the order of competences of the German constitution.
Nach der grundlegenden Neugestaltung des Datenschutzrechts durch die DSGVO und die darauf bezogenen Folgeänderungen durch den deutschen Steuergesetzgeber unterliegen auch Finanzbehörden der Aufsicht durch eine unabhängige (nationale) Behörde. Dieses Aufsichtskonzept ist für Finanzbehörden neu. Die Arbeit hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Datenschutzaufsicht über Finanzbehörden mit einem breiten Zugriff auf die Thematik zu erarbeiten. Sie hat vor allem die praktische Rechtsanwendung im Blick und ist dem Rechtsanwender eine Hilfestellung, das komplexe Normgeflecht zu durchdringen. Sie präsentiert Lösungsansätze für die vielfältigen Rechtsfragen, die sich bei der Datenschutzaufsicht über Finanzbehörden stellen. Dabei zeigt die Arbeit unter anderem, dass die DSGVO nicht pauschal für alle Steuerarten gilt und die Konzentration der Aufsicht beim BfDI über Landesfinanzbehörden gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes verstößt.
Nach seinem Studium an der Fachhochschule für Finanzen in Nordkirchen (2008-2011) und dem Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (2011-2016) absolvierte Patrick Diermann am Landgericht Münster das Referendariat (2016-2018). Seit 2020 ist er in der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beschäftigt.