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Jahresabschluss der Personengesellschaft leicht gemacht - inkl. Arbeitshilfen online

Jahresabschluss der Personengesellschaft leicht gemacht - inkl. Arbeitshilfen online

Für GbR, OHG, KG und GmbH & Co. KG

vonGoldstein, Elmar
Deutsch, Erscheinungstermin 20.10.2020
lieferbar

Buch (broschiert)

39,95 €
(inkl. MwSt.)

eBook (PDF mit digitalem Wasserzeichen)

38,99 €
(inkl. MwSt.)
Mit allen Sonderfällen für Personengesellschaften

Informationen zum Titel

978-3-648-14052-9
Freiburg
20.10.2020
2020
3
3. Auflage 2020
Buch (broschiert)
445 g
345
146 mm x 208 mm x 22 mm
Buch
Deutsch
Makroökonomie, Betriebswirtschaftslehre, allgemein, Finanzberichterstattung, Rechnungslegung, externes Rechnungswesen
Mit allen Sonderfällen für Personengesellschaften
Von den Grundregeln der Bilanzierung bis zu Anhang und Offenlegung: Das Buch führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Ablauf des Jahresabschlusses. Der Autor geht dabei auf die zahlreichen Sonderfälle von Personengesellschaften ein und hilft Ihnen so, Fehler zu vermeiden. Der ideale Leitfaden für alle, die den Jahresabschluss vorbereiten, erstellen oder prüfen müssen.

Inhalte:

- Eröffnungsbilanz und Abstimmung von Buchhaltung, Aktiva, Passiva, GuV
- Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten mit Besonderheit des
15a EStG
- Steuererklärungen und E-Bilanz mit Anlagevermögen, Kapitalkonten, Ergebnisverwendung und Sonderbilanz
- Neu in der 3. Auflage: alle Änderungen durch das Jahressteuergesetz, das Steuerentlastungsgesetz und die Neufassung der GoBD

Arbeitshilfen online:

- Rechner
- Formulare
- Tabellen
- Übersichten

 
Elmar Goldstein Elmar Goldstein ist Diplom-Kaufmann mit langjähriger Erfahrung im Rechnungswesen kleiner und mittlerer Unternehmen und weiß als Praktiker, worauf es bei Buchhaltung und Jahresabschluss ankommt. Bei Haufe hat er zahlreiche Beiträge und Bücher zu Buchführung und Bilanzierung veröffentlicht.
Steuerschuldnerschaft nach
13b UStG

Zu einer steuerpflichtigen Leistung stellt ein Unternehmer in der Regel auch die Umsatzsteuer in Rechnung und kassiert sie ein, weil er sie dem Finanzamt schuldet. Gemäß der Ausnahmebestimmung des
13b Abs. 1 UStG schuldet indes der Leistungsempfänger für folgende steuerpflichtige Umsätze dem Finanzamt die Steuer:

1. Werklieferungen und sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers,

2. Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens,

3. Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen,

4. Werklieferungen und sonstige Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen, mit Ausnahme von Planungs- und Überwachungsleistungen. Das betrifft nur Leistungsempfänger, die selbst Bauleistungen erbringen.

5. Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ist seit 2011 auch bei der Gebäude- und Fensterreinigung als Subunternehmer (zwischenzeitlich ausgesetzt aufgrund eines Urteils des BFH), bei der Lieferung von Schrott und weiteren Altmetallen und beim Großhandel mit Mobilfunkgeräten und Speicherchips gegeben.

6. Ab 1.10.2014 kommen auch die Lieferungen von Edelmetallen, unedlen Metallen sowie von Tablet-PCs und Spielekonsolen hinzu.

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