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Staudinger BGB §§ 883-902

Staudinger BGB §§ 883-902

Buch 3: Sachenrecht. §§ 883 - 902 (Allgemeines Liegenschaftsrecht 2)

vonGursky, Karl-Heinz
Deutsch, Erscheinungstermin 29.07.2008, Pflichtfortsetzung
lieferbar
319,00 €
(inkl. MwSt.)
Aktuellere Version bekannt
The new edition of the sections 883-902 (General Law of Real Property 2) takes into full account the current developments in the judicature and academia and critically comments on the solutions provided: emphasis is placed on the field of registration of priority notices (sections 883 - 888). The commentary...

Informationen zum Titel

978-3-8059-1068-2
Berlin
29.07.2008
2008
15
N.- Auflage
Buch (gebunden)
1456 g
826
177 mm x 260 mm x 50 mm
Schuber, Pflichtfortsetzung
Deutsch
Zivilrecht, Privatrecht, allgemein
The new edition of the sections 883-902 (General Law of Real Property 2) takes into full account the current developments in the judicature and academia and critically comments on the solutions provided: emphasis is placed on the field of registration of priority notices (sections 883 - 888). The commentary discusses in particular the decision of the German Federal Court of Justice (BGH) NJW 2008, page 578. According to this decision, the extension of the priority notice requires merely an additional assent and not a supplementary registration.


893-902: Karl-Heinz Gursky

Die Neubearbeitung des Bandes

883-902 (Allgemeines Liegenschaftsrecht 2) berücksichtigt umfassend die aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Lehre und nimmt zu den angebotenen Lösungen kritisch Stellung: Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Gebiet der Vormerkung (

883 – 888):

- die Sicherungswirkung der Vormerkung bei künftigen Ansprüchen,
- die Bestimmtheitsanforderungen bei bedingten oder künftigen Ansprüchen,
- die Auswirkungen eines befristeten freien Rücktrittsrechts des Vormerkungsschuldners,
- die vormerkungswidrige Eigentumsaufgabe,
- die Wirkungen der Vormerkung in der Zwangsversteigerung,
- die Konservierung der Gutglaubensschutzvoraussetzungen durch die Vormerkung,
- die Auswirkungen einer Zustimmung des wirklichen oder auch nur buchmäßigen
Vormerkungsgläubigers zu anspruchswidrigen Verfügungen,
- das Verhältnis konkurrierender Vormerkungen,
- der Zeitpunkt, in dem der Vormerkungsgläubiger erstmals gegen vormerkungsbeeinträchtigende
Verfügungen vorgehen kann,
- die Art und Weise der Durchsetzung der Vormerkung bei anspruchsbeeinträchtigenden Verfügungen und
- die Verteidigungsposition des Dritterwerbers gegenüber dem Anspruch aus
888 Abs. 1.

Besonders kritisch setzt sich die Kommentierung mit der Entscheidung BGH NJW 2008, 578 auseinander, nach der die Erweiterung des Vormerkungsschutzes nur einer ergänzenden Bewilligung, nicht dagegen einer ergänzenden Eintragung bedarf.
Karl-Heinz Gursky, Universität Osnabrück
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