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Ordnungswidrigkeitenrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht

vonGassner, Kathi
Deutsch, Erscheinungstermin 18.08.2021
lieferbar

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Das Recht der Ordnungswidrigkeiten hat eine sehr große Praxisrelevanz. Gute Kenntnisse werden insbesondere von den (zukünftigen) Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Bußgeldstellen verlangt. An den Universitäten wird das Recht der Ordnungswidrigkeiten jedoch fast ausschließlich als Randfach des Strafrechts...

Informationen zum Titel

978-3-8487-6392-4
Baden-Baden
18.08.2021
2021
1
1. Auflage
Buch (broschiert)
439 g
268
153 mm x 227 mm x 17 mm
broschiert
Deutsch
Nebenstrafen, Fahrverbot, Öffentliches Recht, Sicherheits-, Polizei-, Ordnungs- und Waffenrecht
Das Recht der Ordnungswidrigkeiten hat eine sehr große Praxisrelevanz. Gute Kenntnisse werden insbesondere von den (zukünftigen) Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Bußgeldstellen verlangt. An den Universitäten wird das Recht der Ordnungswidrigkeiten jedoch fast ausschließlich als Randfach des Strafrechts gelehrt. Hinzu kommt, dass es bisher kein Lehrbuch gibt, das den Versuch einer eigenen dogmatischen Standortbestimmung des Rechts der Ordnungswidrigkeiten unternimmt. Das vorliegende Werk schließt diese Lücken und führt aus der Perspektive des Verwaltungsrechts mithilfe von Fällen, Aufbauschemata und Mustern in das Recht der Ordnungswidrigkeiten ein, ohne Vorkenntnisse im Strafrecht vorauszusetzen. Dargestellt werden sowohl das Bußgeldverfahrensrecht als auch das materielle Bußgeldrecht. Letzteres wird anhand dreier ausgewählter Referenzgebiete (Steuerrecht, Straßenverkehrs- und Straßenrecht sowie Gewerbe- und Berufsrecht) besprochen. Prof. Dr. Kathi Gassner lehrt und forscht an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung zum Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsrecht. Sie ist Mitherausgeberin des Nomos-Handkommentars zum Ordnungswidrigkeitengesetz. Vor ihrer Tätigkeit als Professorin war sie u.a. langjährige Leiterin des Straßenverkehrs- und Ordnungsamts im Landratsamt Schwäbisch Hall und damit zugleich verantwortlich für die dort angesiedelte zentrale Bußgeldstelle.
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