Eingriffsrecht der Polizei ist Recht der Polizei zu Maßnahmen mit möglichen Grundrechtseingriffen; es ist - entsprechend den Grundrechtsfunktionen von Abwehr, Schutz und Mitwirkung sowie Teilhabe - nicht nur Eingriffsrecht, sondern auch Erhaltungsrecht und Ermöglichungsrecht. Eingriffsrecht der Polizei ist eine...
ABSCHNITT 1: ALLGEMEINE ZENTRALE GENERALBEFUGNISRECHTSNORM AUF DEM RECHTSGEBIET DER GEFAHRENABWEHR, 8 ABS. 1 POLG NRW ABSCHNITT 2: ALLGEMEINE ZENTRALE GENERALBEFUGNISRECHTSNORM AUF DEM RECHTSGEBIET DER STRAFRECHTSPFLEGE, 163 ABS. 1 S. 2 STPO (GGF. I.V.M.
46, 53 ABS. 1 S. 2, ABS. 2 OWIG) ABSCHNITT 3: DATENERHEBUNGSGENERALBEFUGNISRECHTSNORM AUF DEM RECHTSGEBIET DER GEFAHRENABWEHR, 9 ABS. 1 POLG NRW ABSCHNITT 4: KURZFRISTIGE OBSERVATION, 16A ABS. 3 POLG NRW ABSCHNITT 5: KURZFRISTIGE OBSERVATION, 163 ABS. 1 S. 2 (GGF. I.V.M.
46, 53 ABS. 1 S. 2, ABS. 2 OWIG) ABSCHNITT 6: BILDAUFNAHMEN UND BILDAUFZEICHNUNGEN DURCH DEN EINSATZ OPTISCH-TECHNISCHER MITTEL IN FAHRZEUGEN DER POLIZEI BEI PERSONEN- ODER FAHRZEUGKONTROLLEN (DATENERHEBUNG ZUR EIGENSICHERUNG; POLIZEIFAHRZEUG-KAMERA-DE/DS), 15B POLG NRW ABSCHNITT 7: OFFENES ANFERTIGEN VON BILDAUFZEICHNUNGEN UND TONAUFZEICHNUNGEN MITTELS KÖRPERNAH GETRAGENER AUFNAHMEGERÄTE (BODYCAM), 15C POLG NRW ABSCHNITT 8: HERSTELLUNG VON BILDAUFNAHMEN UND VERWENDUNG SONSTIGER TECHNISCHER MITTEL AUßERHALB VON WOHNRAUM, 100H STOPP (GGF. MIT
46, 53 ABS. 1 S. 2, ABS. 2 OWIG) ABSCHNITT 9: BEFRAGUNG (NACH IDENTITÄTS-ANGABEN) AUF DEM RECHTSGEBIET DER GEFAHRENABWEHR, 9 ABS. 3 S. 1 I.V.M. 9 ABS. 2 S. 1 POLG NRW ABSCHNITT 10: IDENTITÄTSFESTSTELLUNGS-MAßNAHMEN, 12 POLG NRW ABSCHNITT 11: IDENTITÄTSFESTSTELLUNGS-MAßNAHMEN NACH 163B ABS. 1 STPO ODER 163B ABS. 2 STPO ODER 111 STPO - JEWEILS GGF. MIT 163C STPO (GGF. I.V.M.
46, 53 ABS. 1 S. 2, ABS. 2 OWIG) ABSCHNITT 12: POLIZEILICHE ANHALTE- UND SICHTKONTROLLEN (STRATEGISCHE FAHNDUNG), 12A POLG NRW ABSCHNITT 13: PRÜFUNG VON BERECHTIGUNGSSCHEINEN, 13 POLG NRW ABSCHNITT 14: ERKENNUNGSDIENSTLICHE MAßNAHME ZUR IDENTITÄTSFESTSTELLUNG, 14 (ABS. 1 NR. 1) POLG NRW ABSCHNITT 15: BEFRAGUNG AUF DEM RECHTSGEBIET DER GEFAHRENABWEHR (AUßER ZU ID-MERKMALEN DER BEFRAGTEN PERSON), 9 POLG NRW ABSCHNITT 16: VERNEHMUNG VON ZEUGEN ODER SACHVERSTÄNDIGEN ODER ANDEREN PERSONEN, 163 ABS. 3-7 STPO (GGF. I.V.M.
35-37, 38 POLG NRW ABSCHNITT 30: VORLÄUFIGE FESTNAHME BEI BETREFFEN ODER VERFOLGUNG AUF FRISCHER TAT UND FLUCHTVERDACHT OHNE WEITEREN HAFT- ODER UNTERBRINGUNGSGRUND, 127 ABS. 1 S. 1 ALT. 1 STPO (VGL. AUCH 46 ABS. 3 S. 1 OWIG) ABSCHNITT 31: VORLÄUFIGE FESTNAHME MIT HAFTGRUND AUS 112 STPO, 127 ABS. 2 I.V.M. 112 STPO (VGL. AUCH 46 ABS. 3 S. 1 OWIG) ABSCHNITT 32: VORLÄUFIGE FESTNAHME MIT HAFTGRUND AUS 112A STPO (WIEDERHOLUNGSGEFAHR), 127 ABS. 2 I.V.M. 112A STPO (VGL. AUCH 46 ABS. 3 S. 1 OWIG) ABSCHNITT 33: VORLÄUFIGE FESTNAHME MIT UNTERBRINGUNGSGRUND AUS 126A STPO (ÖFFENTLICHE SICHERHEIT), 127 ABS. 2 I.V.M. 126A STPO (VGL. AUCH 46 ABS. 3 S. 1 OWIG) ABSCHNITT 34: VORLÄUFIGE FESTNAHME BEI BESCHLEUNIGTEM VERFAHREN, 127B STPO (VGL. AUCH 46 ABS. 3 S. 1 OWIG) ABSCHNITT 35: VORLÄUFIGE FESTNAHME VON STÖRERN, 164 STPO (VGL. AUCH 46 ABS. 3 S. 1 OWIG) SACHWORTREGISTER QUELLENVERZEICHNIS ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Eingriffsrecht der Polizei ist Recht der Polizei zu Maßnahmen mit möglichen Grundrechtseingriffen; es ist - entsprechend den Grundrechtsfunktionen von Abwehr, Schutz und Mitwirkung sowie Teilhabe - nicht nur Eingriffsrecht, sondern auch Erhaltungsrecht und Ermöglichungsrecht. Eingriffsrecht der Polizei ist eine besondere Disziplin mit höherer Vielschichtigkeit an Rechtsquellen und Rechtserkenntnisquellen zu Rechten und Rechtsgütern aus mehreren Rechtsgebieten, die mehr als andere der umfassenderen (Rechts-)Ordnung und einem strukturierteren (Rechts-)System bedürfen. Dieses Werk befasst sich mit wesentlichen Begriffen, Formen, Inhalten des Eingriffsrechts der Polizei (NRW); beinhaltet also insbesondere: . polizeirelevante Grundlagen des Rechts und Rechtsgrundlagen; . polizeilich relevantes Grundgesetz-Recht (Verfassungsrecht, Staatsrecht, Grundrechte); . Polizei- und Ordnungsrecht der Polizei (NRW); . formelles Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht der Polizei; und zwar für alle Rechtsanwender aus und für "Theorie, Training, Praxis". Alle Abschnitte sind aktuell und umfassend und mit mit vielen Originalquellen und Originaltexten versehen. Alle Teile (z.B. einzelne Maßnahmen) können selbständig und unabhängig voneinander oder quer und nebeneinander gelesen werden, insbesondere . als eine Art Begleiter, Checkliste, Kompendium für Studium, Training, Dienstpraxis; . als eine Art Lexikon bezüglich Begriffen, Fachsprache, Stichworten (Argumente, Topoi und Vokabular des Eingriffsrechts); . als eine Art Nachschlagewerk bezüglich Formen, Inhalten, Quellen. Das Werk gibt übersichtlich und jeweils an relevanten Stellen: . Begriffe und (Legal-)Definitionen; . Subsumtions-Formulierungen und sonstige Formulierungen (Argumente, Topoi und Vokabular des Eingriffsrechts); . Fallbeispiele und Quellen (Gesetzesquellen, Rechtsprechungsquellen, Schrifttumsquellen); . weitere Sachregister und Übersichten.